Beraten
- Aufbauen und Optimieren neuer und bestehender Verwaltungsstrukturen hinsichtlich Dokumentation und Überwachung der Disposition sowie des Betriebspersonals wie Lokführern und Wagenmeister und des Zustands der Eisenbahnfahrzeuge gemäß § 2 EBO / § 4 AEG
- Beobachten und Bewerten des täglichen Betriebsablaufs "vor Ort" und Erstellen von Mängelberichten bezüglich Zugvorbereitung, Rangiertätigkeiten und Zugfahrdienst
- Aufzeigen von Schwachstellen im Eisenbahnbetrieb und Hinweisen zur Risikominimierung im Sinne von Unfallverhütung und zur Prävention von Anschlägen
